§ 101a JN in Kraft getreten

Mit 01.05.2022 (BGBl. I Nr. 61/2022) trat der neue § 101a JN in Kraft, wonach Klagen nach der Fluggastrechte-Verordnung in Österreich anhängig gemacht werden können, wenn der Abflugs- oder Ankunftsort in Österreich liegt. Zuständig ist dabei immer das Gericht, in dessen Sprengel der Abflugs- oder Ankunftsort liegt. Gültig ist der neue Gerichtsstand für Klagen, die […]